Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website innovation-agents.de.
Bemühungen um Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website innovation-agents.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA noch nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Unzureichende Farbkontraste
Problem: Mehrere Textelemente auf der Website haben zu geringe Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund. Dies erschwert die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Der gemessene Kontrast von 2,56:1 bzw. 1,62:1 liegt deutlich unter dem geforderten Mindestkontrast von 4,5:1.
Betroffene Bereiche: Blog-Bereich: 'Weiterlesen'-Links, Artikel-Vorschau: 'Weiterlesen'-Links, Testimonial-Bereich: Zitat-Text und 'Case nachlesen'-Link, Kontakt-Bereich: Links zu Datenschutz-Hinweisen, E-Mail-Adresse, Unternehmensprofil und Telefonnummer, Facts & Figures-Bereich: Beschreibungstext
Geplante Behebung: Bis spätestens zum 02.06.2027
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.06.2026 erstellt und zuletzt überprüft.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine automatisierte Überprüfung mithilfe des IA Sitecheck.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an uns:
Innovation Agents GmbH
Raiffeisenstr. 4
97437 Haßfurt
E-Mail: info@innovation-agents.de
Telefon: 09521 / 624 900 0
Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb von zwei Wochen zu antworten.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter: https://www.behindertenbeauftragte.de